Förderleitlinien

Stiftungszweck ist u. a. die Förderung 

- des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder sowie des Umweltschutzes

- der Heimatpflege und Heimatkunde sowie des traditionellen Brauchtums einschließlich des Schützenwesens und des Karnevals

- der Jugendhilfe,

- der öffentlichen Gesundheitspflege,

- der kirchlichen Zwecke, insbesondere der Ausstattung und Unterhaltung von Gotteshäusern und kirchlichen Gemeindehäusern,

- des Sports und

- der Pflege und Erhaltung von Kulturwerten sowie die Förderung der Denkmalpflege.