Förderleitlinien
Stiftungszweck ist u. a. die Förderung
- des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder sowie des Umweltschutzes
- der Heimatpflege und Heimatkunde sowie des traditionellen Brauchtums einschließlich des Schützenwesens und des Karnevals
- der Jugendhilfe,
- der öffentlichen Gesundheitspflege,
- der kirchlichen Zwecke, insbesondere der Ausstattung und Unterhaltung von Gotteshäusern und kirchlichen Gemeindehäusern,
- des Sports und
- der Pflege und Erhaltung von Kulturwerten sowie die Förderung der Denkmalpflege.